Velten Tempke

Rechtsanwalt

Seit dem 01.01.2020 ist Rechtsanwalt Tempke Partner unserer Kanzlei. Zuvor war Rechtsanwalt Tempke bereits seit 2015 für uns als angestellter Rechtsanwalt vor allem im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten Braun und Christians tätig.

Rechtsanwalt Tempke begleitet vor allem private und institutionelle Immobilieninvestoren bei deren Immobilientransaktionen. Er berät diese insbesondere bei Fragen der Vertragsgestaltung, Finanzierung und Vertragsabwicklung. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Tempke im allgemeinen Zivilrecht, Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht tätig.

Unsere Mandanten profitieren von seiner fachlichen Kompetenz, seinem außerordentlichen Engagement und seinem ganzheitlichen Lösungsansätzen.

Expertise

  • Legal Due Diligence
  • Bauabnahmen
  • Maklerrecht
  • Bauträgerrecht

Mietrecht

  • Wohnraumietrecht
  • Gewerbemietrecht
  • Erstellung und Prüfung von Mietverträgen
  • Beratung bei Konflikten mit Mietern

Wohnungseigentümerrecht

  • Vorbereitung von Eigentümerversammlung,
  • Vertretung von Eigentümern auf Eigentümerversammlungen,
  • Prüfung von Beschlüssen der WEG und ggf. Klageerhebung
  • Beratung bei Konflikten mit anderen Eigentümern

Gesellschaftsrecht

  • Gründung von deutschen Gesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei Konflikten zwischen den Gesellschaftern